Mit Anwaltshaftung ist gemeint, dass Ihr Rechtsanwalt* Schadensersatz dafür zahlen soll, dass er seine anwaltlichen Pflichten verletzt hat. Dabei wir in der Regel Ersatz nur für Vermögensschäden geschuldet.
Fehler können im täglichen Kanzleibetrieb auch dem besten Rechtsanwalt mal unterlaufen.
So kommt es vor, dass Ansprüche nicht fristgemäß geltend gemacht werden und Sie Ihren Anspruch dadurch verlieren, oder dass eine Klage oder Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingereicht werden. Gerade wenn Fristen bis zuletzt ausgereizt werden und dann die technischen Einrichtungen wie Fax oder der elektronische Rechtsverkehr versagen, kann es schnell zu Fristversäumnissen kommen. Auch kann es passieren, dass sich die Rechtsprechung gerade geändert hat und dies Ihrem Anwalt entgangen ist.
Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag, ein bestimmtes Ergebnis wie z.B. der Gewinn eines Prozesses, kann nicht verlangt werden. Anders verhält es sich lediglich bei Gutachtenaufträgen. Sollten Sie einen Anspruch daher nur deshalb verlieren, weil der Anwalt etwas übersehen hat, dann sollen Sie hierfür auch einen Ersatzanspruch haben, bei dessen Durchsetzung wir Sie gerne unterstützen. Es sind jedoch wichtige Regeln zu beachten, über die wir Sie gerne beraten. Der Anspruch auf Gebühren entfällt z.B. nicht automatisch, nur weil der Anwalt einen Fehler gemacht hat.
Wir beraten Sie auch zur Gebührenrechnung und zu Gebührenvereinbarungen.
Frau Rechtsanwältin Kitzmann-Waterloo ist seit Jahren speziell im Bereich der Anwaltshaftung im gesamten Bundesgebiet tätig und verfügt über langjährige Erfahrung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, sowohl außergerichtlich und wenn es erforderlich ist auch vor Gericht. Wir beraten individuell und haben Zeit für Sie. Überwiegend zufriedene Mandanten bestätigen unsere Kompetenz. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
* Zur besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet, gemeint sind jeweils sowohl Rechtsanwälte als auch Rechtsanwältinnen.